13.04.2023, 06:57 AM
Zitat:Die notwendige Treppe wird nur in einem Sicherheitstreppenraum ausreichend vor den Auswirkungen eines Brandes geschützt.Nö, auch für notwendige Treppenräume bestehen ja Anforderungen an die Treppenraumwände - bis hin zur Bauart Brandwand. Insofern bestehen für notwendige Treppen innen und außerdem die gleiche Anforderungen. Außerdem bestehen ja auch Anforderungen an die Treppe selbst (§ 34 MBO).
Und so ist m. E. grundsätzlich ein ungeschützte Stahltreppe nicht gleichwertig wie eine Treppe mit Feuerwiderstand in einem geschützten Treppenraum.
Außerdem enthält ja die Formulierung "im Brandfall nicht gefährdet werden kann" keine materiellen Anforderungen; die Nachweisführung obliegt also dem Antragsteller.
Das Problem ist m. E. nicht der Gesetzestext, sondern Bauämter und Sachverständige, die ständig das vom Gesetzgeber vorgesehen Schutzziel nach oben schrauben.
Gruß
C. Lammer

