13.06.2023, 02:49 PM
Dass man eine Bauvorlageberechtigung nachweisen muss, ist mir neu.
In NRW muss man "Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes" sein (siehe "Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung"); da führt kein Weg an der Architektenkammer bzw. an der Ingenieurkammer-Bau vorbei.
Das gilt auch für "Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige".
Der Rat wäre, sich eine(n) Partner(in) zu suchen, die/der die Anerkennung hat. Das ist in der Branche durchaus üblich.
Gruß
C. Lammer
In NRW muss man "Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes" sein (siehe "Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung"); da führt kein Weg an der Architektenkammer bzw. an der Ingenieurkammer-Bau vorbei.
Das gilt auch für "Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige".
Der Rat wäre, sich eine(n) Partner(in) zu suchen, die/der die Anerkennung hat. Das ist in der Branche durchaus üblich.
Gruß
C. Lammer

