15.06.2023, 12:11 PM
Das Thema wird (u.a.) in der BayBO Art. 62b behandelt.
Habe mir diese Frage selbst schon häufiger gestellt, da auch ich ein "Betroffener" bin. Leider ist die Bayerische Kammer bzw. das Bayerische Ingenieursgesetz dort ziemlich eindeutig, wer Mitglied und Freiwilliges Mitglied werden kann.
Habe mir diese Frage selbst schon häufiger gestellt, da auch ich ein "Betroffener" bin. Leider ist die Bayerische Kammer bzw. das Bayerische Ingenieursgesetz dort ziemlich eindeutig, wer Mitglied und Freiwilliges Mitglied werden kann.

