Regenwasser durch F90 Brandwand
#1
Da kann ich nur die MBO zitieren: §30 (5) [SUP]2[/SUP]Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen. [SUP]3[/SUP]Verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen auszufüllen.
U. Drechsler
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[Kein Betreff] - von Brandsicher - 31.08.2023, 08:39 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 05.09.2023, 07:16 AM
[Kein Betreff] - von Marley23 - 20.09.2023, 12:52 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 02.11.2023, 09:45 AM

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