31.08.2023, 08:39 AM
Da kann ich nur die MBO zitieren: §30 (5) [SUP]2[/SUP]Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen. [SUP]3[/SUP]Verbleibende Hohlräume sind vollständig mit nichtbrennbaren Baustoffen auszufüllen.
U. Drechsler
U. Drechsler

