05.09.2023, 07:16 AM
Wenn die Regenwasserleitung aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht, gilt Nr. 4.3.2 MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie). Ist also kein Problem.
Gruß
C. Lammer
P. S. Eigentlich bezahlen Sie hierfür den "Brandschützer".
Gruß
C. Lammer
P. S. Eigentlich bezahlen Sie hierfür den "Brandschützer".

