13.11.2023, 02:49 PM
Guten Tag,
der Sachverhalt ist ein bisschen komplizierter, da hier viele Aspekte eine Rolle spielen.
Zunächst mal wäre die Frage, ob die ASR überhaupt in den Zuständigkeitsbereich einer Feuerbeschau fällt.
Hinsichtlich der ASR haben Sie m. E. einen entscheidenden Teilsatz übersehen "solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind." D. h. solange sich Personen in der Nutzungseinheiten aufhalten. Es obliegt also der Leitung der Kita, dass die Türen während der Betriebszeit nicht abgeschlossen werden.
Gruß
C. Lammer
der Sachverhalt ist ein bisschen komplizierter, da hier viele Aspekte eine Rolle spielen.
Zunächst mal wäre die Frage, ob die ASR überhaupt in den Zuständigkeitsbereich einer Feuerbeschau fällt.
Hinsichtlich der ASR haben Sie m. E. einen entscheidenden Teilsatz übersehen "solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind." D. h. solange sich Personen in der Nutzungseinheiten aufhalten. Es obliegt also der Leitung der Kita, dass die Türen während der Betriebszeit nicht abgeschlossen werden.
Gruß
C. Lammer

