14.11.2023, 08:45 AM
Guten Tag,
leider schafft es der Gesetzgeber nicht, seinen Verordnungswust aktuell zu halten. In den meisten Bundesländern sind die Anforderungen an Feuerlöscher oder Flucht- und Rettungspläne aus den Bauordnungen verschwunden; in den nachgeordneten dagegen noch nicht.
Das Baurecht richtet sich an den Bauherrn bzw. den Eigentümer eines Gebäudes; das Arbeitsstättenrechts (als Bundesrecht) an den Arbeitgeber; es sind also verschiedene Adressaten.
Zitat aus der FBV Bayern:
Gruß
C. Lammer
P. S. ASR A2.3 heißt "Fluchtwege und Notausgänge" (Fluchtwege => ASR, Rettungswege => Baurecht)
leider schafft es der Gesetzgeber nicht, seinen Verordnungswust aktuell zu halten. In den meisten Bundesländern sind die Anforderungen an Feuerlöscher oder Flucht- und Rettungspläne aus den Bauordnungen verschwunden; in den nachgeordneten dagegen noch nicht.
Das Baurecht richtet sich an den Bauherrn bzw. den Eigentümer eines Gebäudes; das Arbeitsstättenrechts (als Bundesrecht) an den Arbeitgeber; es sind also verschiedene Adressaten.
Zitat aus der FBV Bayern:
Zitat:§5 PrüfungsgegenständeZur Verhütung der in §1genannten Gefahren sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs-und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.
Gruß
C. Lammer
P. S. ASR A2.3 heißt "Fluchtwege und Notausgänge" (Fluchtwege => ASR, Rettungswege => Baurecht)

