Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen
#4
Guten Tag,

leider schafft es der Gesetzgeber nicht, seinen Verordnungswust aktuell zu halten. In den meisten Bundesländern sind die Anforderungen an Feuerlöscher oder Flucht- und Rettungspläne aus den Bauordnungen verschwunden; in den nachgeordneten dagegen noch nicht.

Das Baurecht richtet sich an den Bauherrn bzw. den Eigentümer eines Gebäudes; das Arbeitsstättenrechts (als Bundesrecht) an den Arbeitgeber; es sind also verschiedene Adressaten.


Zitat aus der FBV Bayern:
Zitat:§5 PrüfungsgegenständeZur Verhütung der in §1genannten Gefahren sollen insbesondere die Brandmeldeanlagen, die Rettungs-und Einsatzwege, die Löschwasserentnahmestellen, die Entrauchungseinrichtungen sowie die organisatorischen Vorkehrungen überprüft werden.

Gruß
C. Lammer

P. S. ASR A2.3 heißt "Fluchtwege und Notausgänge" (Fluchtwege => ASR, Rettungswege => Baurecht)
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[Kein Betreff] - von clammer - 13.11.2023, 02:49 PM
[Kein Betreff] - von F.ire-P.rotect - 13.11.2023, 03:52 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 14.11.2023, 08:45 AM
[Kein Betreff] - von F.ire-P.rotect - 14.11.2023, 04:38 PM

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