30.11.2023, 08:17 AM
Guten Morgen,
ich sehe hier den Weg über den Arbeitsschutz. In der ASR-A 2.2 steht unter Nr. 5.1 "Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden... aufgefordert werden können."
RWM nach DIN 14676, natürlich funkvernetzt, sind da definitiv geeignete Maßnahmen. Gerade bei Kitas mit erhöhtem Geräuschpegel sind diese das Mindeste.
Gruß
dwein112
ich sehe hier den Weg über den Arbeitsschutz. In der ASR-A 2.2 steht unter Nr. 5.1 "Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden... aufgefordert werden können."
RWM nach DIN 14676, natürlich funkvernetzt, sind da definitiv geeignete Maßnahmen. Gerade bei Kitas mit erhöhtem Geräuschpegel sind diese das Mindeste.
Gruß
dwein112

