01.12.2023, 09:50 AM
Sehr geehrter Herr Lammer,
ich habe mich zusätzlich auch bei einem Prüfsachverständigen erkundigt. Bezüglich der Zulässigkeit von Flachschläuchen, gibt es grundsätzlich keine klare Auflistung in welchen Bereichen diese Art von Schläuchen verboten ist.
Der einzige Weg den es hier gibt, ist eine "Gefährdungsbeurteilung" der Wandhydranten. Mit dieser Beurteilung kann das Risiko, je nach Objekt und Nutzer abgewogen werden und die jeweiligen Kompensationsmaßnahme erarbeitet werden.
Wichtig dabei ist, dass jegliche Änderung (z.B. anderer Schlauch) zu einer gesamtheitlichen Änderung der Anlage führt und somit wieder von einem Prüfsachverständigen abzunehmen ist.
Ein guter Tipp des Prüfsachverständigen war auch, dass schon die Planung von einem Prüfsachverständigen geprüft werden sollte, damit es bei der Endabnahme nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
ich habe mich zusätzlich auch bei einem Prüfsachverständigen erkundigt. Bezüglich der Zulässigkeit von Flachschläuchen, gibt es grundsätzlich keine klare Auflistung in welchen Bereichen diese Art von Schläuchen verboten ist.
Der einzige Weg den es hier gibt, ist eine "Gefährdungsbeurteilung" der Wandhydranten. Mit dieser Beurteilung kann das Risiko, je nach Objekt und Nutzer abgewogen werden und die jeweiligen Kompensationsmaßnahme erarbeitet werden.
Wichtig dabei ist, dass jegliche Änderung (z.B. anderer Schlauch) zu einer gesamtheitlichen Änderung der Anlage führt und somit wieder von einem Prüfsachverständigen abzunehmen ist.
Ein guter Tipp des Prüfsachverständigen war auch, dass schon die Planung von einem Prüfsachverständigen geprüft werden sollte, damit es bei der Endabnahme nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
