01.12.2023, 11:01 AM
Hallo Herr dwein112,
danke für die Beitrag und den Verweis auf die ASR.
Es ist sehr interessant wie sehr sich die jeweiligen Bereich (Baurechtlich und Arbeitsschutz) unterscheiden.
Die baurechtliche Seite sagt, dass es aufgrund der damaligen Auslegung und Bewertung nicht notwendig machte, dass eine Überwachung notwendig ist.
Die Seite des Arbeitsschutzes hebelt diese Bewertung, aufgrund der ASR A2.2 sowie einer Gefährdungsbeurteilung wieder aus.
Somit ist der Betreiber doch wieder in der Haftung bzw. in der Pflicht, diese Situation mit einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
danke für die Beitrag und den Verweis auf die ASR.
Es ist sehr interessant wie sehr sich die jeweiligen Bereich (Baurechtlich und Arbeitsschutz) unterscheiden.
Die baurechtliche Seite sagt, dass es aufgrund der damaligen Auslegung und Bewertung nicht notwendig machte, dass eine Überwachung notwendig ist.
Die Seite des Arbeitsschutzes hebelt diese Bewertung, aufgrund der ASR A2.2 sowie einer Gefährdungsbeurteilung wieder aus.
Somit ist der Betreiber doch wieder in der Haftung bzw. in der Pflicht, diese Situation mit einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
