06.12.2023, 08:39 AM
Zur Klarstellung
Die "Gefährdungsbeurteilung" ist ein Mittel aus dem Arbeitsschutzrecht und kann da auch angewandt werden. Da hat der Unternehmer, also der Träger der Schule, einen gewissen Handlungsspielraum.
Wenn die Wandhydrantenanlage Bestandteil der Baugenehmigung ist, handelt es sich ergo um eine baurechtliche Fragestellung. Je nach Inhalt des Baugenehmigung besteht hier wenig bis gar kein Handlungsspielraum, so dass dann ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet werden muss.
Gruß
C. Lammer
Die "Gefährdungsbeurteilung" ist ein Mittel aus dem Arbeitsschutzrecht und kann da auch angewandt werden. Da hat der Unternehmer, also der Träger der Schule, einen gewissen Handlungsspielraum.
Wenn die Wandhydrantenanlage Bestandteil der Baugenehmigung ist, handelt es sich ergo um eine baurechtliche Fragestellung. Je nach Inhalt des Baugenehmigung besteht hier wenig bis gar kein Handlungsspielraum, so dass dann ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet werden muss.
Gruß
C. Lammer

