19.01.2024, 12:34 PM
Sehr geehrter Herr Lammer,
danke nochmals für die Rückmeldung!
Ich geben ihnen Recht!
- In der BayBo habe ich auch keinerlei Hinweise dafür gefunden. Die Forderung seht auch nicht in der Schulbauverordnung, sowie der DGUV Regel 102-601.
- Eine komplette Stilllegung der Leitungen möchte ich aber so gut es geht verhindern, auch wenn die Schulen teilweise nicht mehr als vier Vollgeschosse haben.
Aufgrund der baulichen Ausdehnung von einigen Schulen, ist eine Steigleitung für den "Zweitangriff" eine erhebliche Erleichterung bei der Brandbekämpfung.
Mich wundert es nur, woher damals diese Forderung der Wandhydranten gekommen ist?
Kann das damals von der Feuerwehr gefordert worden sein oder woher kommt diese Vorgaben für Schulen?
Ist das in anderen Städten auch der Fall?
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
danke nochmals für die Rückmeldung!
Ich geben ihnen Recht!
- In der BayBo habe ich auch keinerlei Hinweise dafür gefunden. Die Forderung seht auch nicht in der Schulbauverordnung, sowie der DGUV Regel 102-601.
- Eine komplette Stilllegung der Leitungen möchte ich aber so gut es geht verhindern, auch wenn die Schulen teilweise nicht mehr als vier Vollgeschosse haben.
Aufgrund der baulichen Ausdehnung von einigen Schulen, ist eine Steigleitung für den "Zweitangriff" eine erhebliche Erleichterung bei der Brandbekämpfung.
Mich wundert es nur, woher damals diese Forderung der Wandhydranten gekommen ist?
Kann das damals von der Feuerwehr gefordert worden sein oder woher kommt diese Vorgaben für Schulen?
Ist das in anderen Städten auch der Fall?
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
