VStättVO BW - Raum < 200 m², Sitzplätze an Tischen, trotzdem Versammlungsstätte?
#1
Hallo!
In einem Industrie-Neubau (BaWü, GK 3, A < 1.600 m², 2 oberirdische Geschosse, Tragwerk fb, Anwendung IndBauRL) , soll im 1. OG ein Pausenraum mit rund 150 m² angeordnet werden.
Er wird mit Tischen und Stühlen möbliert, 66 Sitzplätze sind eingezeichnet, und eine Teeküche (Herd, Abzug, Mikro, Spülmaschine) erhalten.
Die Firma beschäftigt weniger als 200 Personen an diesem Standort.
Konnte den Vorentwurf zusammen mit dem Architekt mit der Genehmigungsbehörde und der Brandschutzdienststelle vor Einreichung eines Bauantrags vorstellen und besprechen.

Die Behörde fordert die Anwendung der VStättVO für den Pausenraum.
Ich kann es nicht nachvollziehen:
Der Raum ist kleiner als 200 m², ich möbliere explizit an Tischen, also 1 Pers. / m², also weniger als 200 Personen, also keine Anwendung der Verordnung.
Gerne hat mein Raum zwei Ausgänge, aus dem 1. OG habe ich ohnehin 2 bauliche RW und die lichten Breiten sind auch ausreichend,
aber warum muss ich die VStättVO anwenden??

Freue mich auf Rückmeldungen!
Grüße
Conni
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VStättVO BW - Raum &lt; 200 m², Sitzplätze an Tischen, trotzdem Versammlungsstätte? - von concelebration - 13.03.2024, 12:42 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 14.03.2024, 08:10 AM
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