14.03.2024, 08:10 AM
Hallo Conni,
Voraussetzung für eine Versammlungsstätte ist eine Veranstaltung. Und eine Veranstaltung benötigt externe Besucher.
Ein Pausenraum für die Beschäftigten kann also schon deshalb keine Versammlungsstätte sein.
Es gibt in der Versammlungsstättenverordnung jedoch auch die Formulierung, dass sie auch dann gilt, wenn mehrere Versammlungsräume mit insgesamt mehr als 200 Besuchern gemeinsame Rettungswege haben. Jetzt gibt es findige Personen bei der Bauaufsicht, die alle Besprechungsräume etc. zusammenzählen und dann auf über 200 Personen kommen. Oft werden dabei aber die Voraussetzungen "Besucher" und "gemeinsame Rettungswege" "übersehen.
Gruß
C. Lammer
Voraussetzung für eine Versammlungsstätte ist eine Veranstaltung. Und eine Veranstaltung benötigt externe Besucher.
Ein Pausenraum für die Beschäftigten kann also schon deshalb keine Versammlungsstätte sein.
Es gibt in der Versammlungsstättenverordnung jedoch auch die Formulierung, dass sie auch dann gilt, wenn mehrere Versammlungsräume mit insgesamt mehr als 200 Besuchern gemeinsame Rettungswege haben. Jetzt gibt es findige Personen bei der Bauaufsicht, die alle Besprechungsräume etc. zusammenzählen und dann auf über 200 Personen kommen. Oft werden dabei aber die Voraussetzungen "Besucher" und "gemeinsame Rettungswege" "übersehen.
Gruß
C. Lammer

