14.03.2024, 10:13 AM
Guten Morgen Herr Lammer,
danke für Ihre Antwort.
Wie geschrieben, handelt es sich um einen Industriebau, große Flächen sind also "normal".
Im OG gibt es noch ein Großraumbüro mit 200 m², einen Raum für die Produktentwicklung mit 300 m² (wenige Arbeitsplätze) und einen Besprechungsraum mit 50 m².
Bei diesen Räumen war die VStättVO kein Thema, es ging auch nicht um die Summe der Räume.
Die Behörde hat sich tatsächlich einzig und allein am Pausenraum und seiner Größe aufgehängt.
Die Begründung ist nur: Der Raum ist größer als 100 m².
Die VStättVO hat über mehrere Versionen hinweg den Passus mit der Möblierung an Tischen und 1 Pers. / m².
Wenn das bei Räumen zwischen 100 und 200 m² nicht anwendbar sein soll, hätte man diesen Passus doch schon lange entfernt?
Die Gesprächsbereitschaft ist nun auch vorbei, wir sollen die VStättVO anwenden und den Bauantrag einreichen.
Weiß nun nicht, was ich meinem Bauherren raten soll.
Einknicken und umplanen (Raum < 100 m²), viel Geld ausgeben und die Glas-Abtrennungen des Pausenraums fb vorsehen, den Bauantrag mit Brandschutzkonzept einreichen und begründet die VStättVO nicht anwenden und riskieren, dass wir Widerspruch einlegen müssen...?
Haben Sie noch eine Idee, wie ich die Behörde von der Nicht-Anwendung überzeugen kann?
Finde keine Erläuterungen, Begründungen, Urteile,... die meine Haltung unterstützen würden.
Danke!
Grüße
Conni
danke für Ihre Antwort.
Wie geschrieben, handelt es sich um einen Industriebau, große Flächen sind also "normal".
Im OG gibt es noch ein Großraumbüro mit 200 m², einen Raum für die Produktentwicklung mit 300 m² (wenige Arbeitsplätze) und einen Besprechungsraum mit 50 m².
Bei diesen Räumen war die VStättVO kein Thema, es ging auch nicht um die Summe der Räume.
Die Behörde hat sich tatsächlich einzig und allein am Pausenraum und seiner Größe aufgehängt.
Die Begründung ist nur: Der Raum ist größer als 100 m².
Die VStättVO hat über mehrere Versionen hinweg den Passus mit der Möblierung an Tischen und 1 Pers. / m².
Wenn das bei Räumen zwischen 100 und 200 m² nicht anwendbar sein soll, hätte man diesen Passus doch schon lange entfernt?
Die Gesprächsbereitschaft ist nun auch vorbei, wir sollen die VStättVO anwenden und den Bauantrag einreichen.
Weiß nun nicht, was ich meinem Bauherren raten soll.
Einknicken und umplanen (Raum < 100 m²), viel Geld ausgeben und die Glas-Abtrennungen des Pausenraums fb vorsehen, den Bauantrag mit Brandschutzkonzept einreichen und begründet die VStättVO nicht anwenden und riskieren, dass wir Widerspruch einlegen müssen...?
Haben Sie noch eine Idee, wie ich die Behörde von der Nicht-Anwendung überzeugen kann?
Finde keine Erläuterungen, Begründungen, Urteile,... die meine Haltung unterstützen würden.
Danke!
Grüße
Conni

