VStättVO BW - Raum < 200 m², Sitzplätze an Tischen, trotzdem Versammlungsstätte?
#5
Hallo Herr Lammer,

Baden-Württemberg.
Den Anwalt müsste man dann ja bereits jetzt einschalten und den Sachverhalt vorab prüfen lassen.
Leer Drohungen machen wenig Sinn...

Wir überlegen, ob wir die Teeküche und den Sitzbereich durch eine Wand unterteilen sollen. Beide Räume sind dann unter 100 qm und definitiv keine Versammlungsstätte mehr.
In der Wand, die aus Glas wäre, können ja beliebig viele Türen sein, die auch offen stehen können. Es darf nur keine mobile Trennwand werden.

Ich habe die Rechtsberatung der Architektenkammer auch kontaktiert. Vielleicht erhalte ich von dort noch weitere Argumente...

Ein schönes Wochenende!
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[Kein Betreff] - von clammer - 14.03.2024, 08:10 AM
[Kein Betreff] - von concelebration - 14.03.2024, 10:13 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 15.03.2024, 08:02 AM
[Kein Betreff] - von concelebration - 15.03.2024, 02:00 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 27.03.2024, 03:07 PM
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[Kein Betreff] - von 310163 - 29.03.2024, 03:04 PM
[Kein Betreff] - von concelebration - 02.04.2024, 04:26 PM

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