VStättVO BW - Raum < 200 m², Sitzplätze an Tischen, trotzdem Versammlungsstätte?
#7
Zitat:Besucher der Versammlungsstätte sind nicht nur externe, das können auch Betriebsangehörige sein.
Nein, können Sie nicht.

Zitat:Mir hat geholfen, die Umsetzung der behördlichen Forderungen mit einer folgenden Schadenersatzklage anzukündigen.
Und wer reicht eine Schadenersatzklage ein? In Deutschland ein Anwalt.

Zitat:Berücksichtigen muss man die zu erwartende Schadenshöhe -> lohnt sich der Aufwand?
Darum geht es nicht. Eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung bleibt rechtswidrig.*
Eine Behörde hat nur dann Ermessensspielraum, wenn ihr dieser vom Gesetzgeber zugestanden wird. Und in diesem Fall ("Legaleinstufung") hat er eben keinen zugelassen.

Gruß
C. Lammer

* Diese Erfahrung durfte gerade in meiner Nähe ein Bauherr machen; Streitwert 2,5 MIo €; über die 400.000,- € gezahlten Gebühren an die Stadt wurde vom Gericht noch nicht entschieden.
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[Kein Betreff] - von clammer - 14.03.2024, 08:10 AM
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