28.03.2024, 08:01 AM
Zitat:Besucher der Versammlungsstätte sind nicht nur externe, das können auch Betriebsangehörige sein.Nein, können Sie nicht.
Zitat:Mir hat geholfen, die Umsetzung der behördlichen Forderungen mit einer folgenden Schadenersatzklage anzukündigen.Und wer reicht eine Schadenersatzklage ein? In Deutschland ein Anwalt.
Zitat:Berücksichtigen muss man die zu erwartende Schadenshöhe -> lohnt sich der Aufwand?Darum geht es nicht. Eine rechtswidrig erteilte Baugenehmigung bleibt rechtswidrig.*
Eine Behörde hat nur dann Ermessensspielraum, wenn ihr dieser vom Gesetzgeber zugestanden wird. Und in diesem Fall ("Legaleinstufung") hat er eben keinen zugelassen.
Gruß
C. Lammer
* Diese Erfahrung durfte gerade in meiner Nähe ein Bauherr machen; Streitwert 2,5 MIo €; über die 400.000,- € gezahlten Gebühren an die Stadt wurde vom Gericht noch nicht entschieden.

