Brandschutzvorschriften an einem Mehrfamilienhaus Bj1964
#2
1. Nein, wenn das Gebäude, zum Zeitpunkt der Errichtung, den damals gültigen Rechtsvorschriften entspricht, gilt Bestandsschutz. Ggf. ist die Dämmung zu reparieren, um den Dämmwert der damaligen Wärmeschutzverordnung zu erhalten. Der damalige Mindestwert darf über die Nutzungsdauer nicht unterschritten werden.
2. Ja, wenn Gefahr im Verzug ist, erlischt der Bestandsschutz. Nur was soll das sein?

Eventuell deuten Sie eine brennbare Dämmung an? In welche Gebäudeklasse fällt Ihr Objekt? Wieviel Wohnungen, Gebäudehöhe gemessen Erdreich-Fertigfußboden oberstes nutzbares Geschoss, Bundesland ... ?
Wieso fliegen Teile der Dämmung umher? Das sollte nicht sein, Bestandsschutz hin oder her. Als Nachbar würde ich Ihnen Licht ans Rad machen Smile Smile Smile.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 03.04.2024, 08:24 AM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste