07.08.2015, 03:02 PM
Guten Tag,
weder noch.
Der Fall in der IndBauRL bezieht sich auf die Ausbildung von Wänden zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten. Hier soll, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Halle (Industriebau) von einem anderen Gebäude (Massivbau nach Bauordnung?) getrennt werden. Hier wäre m. E. eine Brandwand nach Bauordnung notwendig.
zur Frage:
Eine Norm steht nicht über dem Baurecht, sondern beschreibt "nur", wie etwas ausgeführt oder geprüft wird.
Zu Ihrem Fall zitiere ich aus den Erläuterungen zur IndBauRL :
"Die Wände müssen mindestens so viel Abstand voneinander haben, dass sie im Brandfall nicht durch Einsturz oder thermisch-bedingte Ausdehnung der jeweils aussteifenden Bauteile gefährdet werden. Alternativ können die beiden Wände konstruktiv so ausgebildet werden, z. B. durch Anordnung einer Sollbruchstelle, dass durch das Versagen einer der Wände im Brandfall die gegenüber liegende Wand in ihrer Funktion nicht beeinträchtig wird. Der Zwischenraum zwischen den beiden Wänden ist von brennbaren Baustoffen freizuhalten und darf nicht genutzt werden."
Gruß
C. Lammer
weder noch.
Der Fall in der IndBauRL bezieht sich auf die Ausbildung von Wänden zur Trennung von Brandbekämpfungsabschnitten. Hier soll, wenn ich es richtig verstanden habe, eine Halle (Industriebau) von einem anderen Gebäude (Massivbau nach Bauordnung?) getrennt werden. Hier wäre m. E. eine Brandwand nach Bauordnung notwendig.
zur Frage:
Eine Norm steht nicht über dem Baurecht, sondern beschreibt "nur", wie etwas ausgeführt oder geprüft wird.
Zu Ihrem Fall zitiere ich aus den Erläuterungen zur IndBauRL :
"Die Wände müssen mindestens so viel Abstand voneinander haben, dass sie im Brandfall nicht durch Einsturz oder thermisch-bedingte Ausdehnung der jeweils aussteifenden Bauteile gefährdet werden. Alternativ können die beiden Wände konstruktiv so ausgebildet werden, z. B. durch Anordnung einer Sollbruchstelle, dass durch das Versagen einer der Wände im Brandfall die gegenüber liegende Wand in ihrer Funktion nicht beeinträchtig wird. Der Zwischenraum zwischen den beiden Wänden ist von brennbaren Baustoffen freizuhalten und darf nicht genutzt werden."
Gruß
C. Lammer

