28.08.2024, 06:57 PM
Hallo,
wie Herr Lammer bereits angedeutet hat, ohne Unterlagen mit Vorbehalt.
Türen die in Fluchtrichtung aufschlagen sollen, ist für Einrichtungen und Nutzungen vorgesehen in denen mit vielen Personen gerechnet werden muss, die gleichzeitig die Türe passieren müssen. Eine Nutzung als Blumenladen oder Ergotherapiepraxis lässt dies nicht vermuten.
Somit bleibt aus meiner Sicht die Forderung seitens Arbeitsstätte - hierzu eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und der Behörde vorlegen.
Eine Gb erstellt ein Unternehmer selbst oder eine FaSi...
näheres gerne per PN.
VG THugger
wie Herr Lammer bereits angedeutet hat, ohne Unterlagen mit Vorbehalt.
Türen die in Fluchtrichtung aufschlagen sollen, ist für Einrichtungen und Nutzungen vorgesehen in denen mit vielen Personen gerechnet werden muss, die gleichzeitig die Türe passieren müssen. Eine Nutzung als Blumenladen oder Ergotherapiepraxis lässt dies nicht vermuten.
Somit bleibt aus meiner Sicht die Forderung seitens Arbeitsstätte - hierzu eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und der Behörde vorlegen.
Eine Gb erstellt ein Unternehmer selbst oder eine FaSi...
näheres gerne per PN.
VG THugger

