Lagerung von Restmüll/Biotonnen im Keller
#2
In welchem Bundesland leben Sie?

In der Musterbauordnung steht hierzu:
Zitat:§ 45 Aufbewahrung fester Abfallstoffe
Feste Abfallstoffe dürfen innerhalb von Gebäuden vorübergehend aufbewahrt werden, in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 jedoch nur, wenn die dafür bestimmten Räume
1. Trennwände und Decken als raumabschließende Bauteile mit der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Wände und
2. Öffnungen vom Gebäudeinnern zum Aufstellraum mit feuerhemmenden, dicht-und selbstschließenden Abschlüssen haben,
3. unmittelbar vom Freien entleert werden können und
4. eine ständig wirksame Lüftung haben.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von clammer - 09.09.2024, 02:20 PM

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