08.01.2025, 03:12 PM
Guten Tag,
für die Türe haben Sie doch sicher den Verwendbarkeitsnachweis vorliegen? Dort steht in der Regel drin, was nachträglich geändert werden darf.
Es gibt auch entsprechende Richtlinien des DIBt, dazu muss man aber Wissen, wann der Verwendbarkeitsnachweis erteilt wurde, weil es zwei Stände gibt (vor und ab dem "modifizierten Zulassungsverfahren").
Gruß
C. Lammer
für die Türe haben Sie doch sicher den Verwendbarkeitsnachweis vorliegen? Dort steht in der Regel drin, was nachträglich geändert werden darf.
Es gibt auch entsprechende Richtlinien des DIBt, dazu muss man aber Wissen, wann der Verwendbarkeitsnachweis erteilt wurde, weil es zwei Stände gibt (vor und ab dem "modifizierten Zulassungsverfahren").
Gruß
C. Lammer

