Abweichung oder Komplettaustausch wegen Umrüstung von Falz- zu Türtreibriegel
#3
Hallo Herr Lammer,

ja ich konnte mir heute die aktuelle "allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" im Internet beim DIBt besorgen.

Zusätzlich habe ich zu dem Thema noch einen interessanten Bericht im FeuerTrutz Magazin von 2012 gefunden.
Link --> [URL="https://www.feuertrutz.de/richtiger-umgang-mit-verwendbarkeitsnachweisen-und-abweichungen-22012014"]Richtiger Umgang mit Verwendbarkeitsnachweisen und Abweichungen[/URL]

Laut der bauaufsichtlichen Zulassung heißt es:
Austausch des Schlosses durch geeignetes (vergleichbares), selbst verriegelndes Schloss mit Falle1, sofern dieses Schloss in die vorhandene Schlosstasche eingebaut werden kann und Veränderungen am Schließblech und am Türblatt nicht erforderlich werden. Anzahl und Lage der Verriegelungspunkte müssen eingehalten werden.

Somit wäre es grundsätzlich möglich aber es fehlt mir leider genau ein Detail in der Beschreibung, so dass ich mir vom Hersteller eine Rückmeldung erhoffe, um meine Frage final beantworten zu können.


Danke nochmals für Ihren Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen
F.P.
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[Kein Betreff] - von clammer - 08.01.2025, 03:12 PM
[Kein Betreff] - von F.ire-P.rotect - 09.01.2025, 07:36 AM

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