24.01.2025, 08:21 AM
Zitat:Diese umfassen in dem Treppenraum ein Dachfenster mit Steuerung inkl. zwei Lüftertaster zum manuellen Öffnen und Schließen, sowie zwei vernetzte Brandmelder. Das Objekt fällt in die GK3.Aus der Ferne und ohne die Genehmigungsunterlagen zu kennen, ist eine Ferndiagnose schwierig.
Sie schreiben zum Beispiel etwas über "zwei vernetzte Brandmelder", die bei einer Rauchableitung des Treppenraumes bauordnungsrechtlich keinen Sinn machen.
Eine Rauchableitung des Treppenraumes ist keine NRA (Natürliche Rauchabzugsanlage) und kann auch keine werden, weil einer NRA ganz andere Schutzziele und Bemessungsregeln zugrunde liegen.
Vom VdS gibt es eine (unverbindliche) Richtlinie für Analgen zur Rauchableitung in Treppenräumen (VdS 2221). An so eine Zentrale können alle Komponenten angeschlossen werden und mache verfügen auch über eine Lüftungsfunktion. Da kann man über einen Regensensor auch das Fenster automatisch schließen.
Gruß
C. Lammer

