Nutzungsänderung Rwa-zentrale
#3
Hallo Herr Lammer,

Danke für Deine Antwort. Ich versuche in mein Thema noch etwas mehr Klarheit reinzubringen.

Gem. BS-Konzept ist es das Ziel, im Brandfall die Treppenräume zu entrauchen. Die Umsetzung soll durch ein im Dachgeschoss zu installierendes Entrauchungsfenster erfolgen, das über zwei Lüftungstaster (AUF / ZU) jeweils im EG und DG bedient werden kann. Zusätzlich zu dieser Maßnahme schreibt das BS-Konzept die Installation von zwei zwei Rauchmeldern in den Treppenräumen vor, die miteinander vernetzt sind.

Die Umsetzung dieser Auflage ist jetzt nicht das Problem. Was mich als Vermieter jedoch daran stört ist, dass die Lösung mit den Lüftungstastern unpraktisch ist, da jeder Mieter*in diesen nach eigenem Gusto bedienen kann und so die Gefahr besteht, dass dieses Entrauchungsfenster offen stehen bleibt und es dann eventuell reinregnet oder reinschneit.

Die Idee / Frage ist nun, darf ich eine Steuerzentrale (inkl. RWA Bedientaster anstatt der Lüftungstaster) in diesem Szenario verwenden, ohne rechtlich in das Thema RWA zu kommen? Oder anders gefragt, was passiert, wenn ich eine RWA in meinem Haus installiere ohne dass ich verpflichtet bin diese zu installieren?

VG H.Herrmann
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Nachrichten in diesem Thema
Nutzungsänderung Rwa-zentrale - von Herr_Herrmann - 23.01.2025, 11:15 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 24.01.2025, 08:21 AM
[Kein Betreff] - von Herr_Herrmann - 24.01.2025, 11:33 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 30.01.2025, 08:01 AM

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