30.01.2025, 08:01 AM
Zitat:Zusätzlich zu dieser Maßnahme schreibt das BS-Konzept die Installation von zwei zwei Rauchmeldern in den Treppenräumen vor, die miteinander vernetzt sind.Wie ich schon geschrieben habe, macht das bauordnungsrechtlich keinen Sinn, da die Rauchableitung in Treppenräumen von der Feuerwehr bedient werden soll.
Mein Vorschlag ist, eine Zentrale für Rauchableitungsanlagen in Treppenräumen zu nutzen.
Eine bauordnungsrechtliche Prüfpflicht kann nur entstehen, wenn sie im Gesetz oder in der Baugenehmigung steht.
Gruß
C. Lammer

