03.04.2025, 11:28 AM
Guten Tag,
leider haben Sie keine Bundesland angegeben; deshalb Bezug auf die Musterbauordnung.
Nach § 30 Absatz 5 sind Brandwände 0,30 m über die Bedachung zu führen; d. h. das Giebeldreieck reicht nicht aus.
In der GK 4 müssen tragende und aussteifende Bauteile mindestens hochfeuerhemmend sein; für die Gebäudeabschlusswand gilt auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmend.
Gruß
C. Lammer
leider haben Sie keine Bundesland angegeben; deshalb Bezug auf die Musterbauordnung.
Nach § 30 Absatz 5 sind Brandwände 0,30 m über die Bedachung zu führen; d. h. das Giebeldreieck reicht nicht aus.
In der GK 4 müssen tragende und aussteifende Bauteile mindestens hochfeuerhemmend sein; für die Gebäudeabschlusswand gilt auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmend.
Gruß
C. Lammer

