"Äußere" Brandwand im Dachraum
#2
Guten Tag,

leider haben Sie keine Bundesland angegeben; deshalb Bezug auf die Musterbauordnung.

Nach § 30 Absatz 5 sind Brandwände 0,30 m über die Bedachung zu führen; d. h. das Giebeldreieck reicht nicht aus.

In der GK 4 müssen tragende und aussteifende Bauteile mindestens hochfeuerhemmend sein; für die Gebäudeabschlusswand gilt auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmend.

Gruß
C. Lammer
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"Äußere" Brandwand im Dachraum - von Hammer- Typ - 03.04.2025, 09:04 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 03.04.2025, 11:28 AM
[Kein Betreff] - von Hammer- Typ - 04.04.2025, 12:03 PM

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