04.04.2025, 12:03 PM
Hallo Herr Lammer,
danke für Ihre Antwort. Bundesland ist BaWü- aber eigtl. für dieses Thema nicht weiter relevant.
Die Anforderungen an den oberen Abschluss der Brandwandersatzwand kenne ich, ist ja geometrisch immer noch ein Dreieck, auch mit Überdachführung, auch über die Anforderungen an die tragenden und aussteifenden Bauteile in der betreffenden GK weiß ich Bescheid.
Mir geht es mehr um die Kombination von Brandschutz+ Statik, also um mehr als eine reine Definition der Anforderungen aus brandschutztechnischer Sicht...
Wenn es in der angrenzenden NE brennt und das Dach Fo hat (=Dachraum), ist die Brandwand ja nicht mehr ausgesteift/gehalten, kann unter Annahme einer Windlasteinwirkung als "theoretisch" einstürzen, darauf will ich hinaus. Wenn die Dachtafel diese Wand aussteift, hat sie dieselben brandschutztechnischen Anforderungen, richtig?
Danke und Grüße
danke für Ihre Antwort. Bundesland ist BaWü- aber eigtl. für dieses Thema nicht weiter relevant.
Die Anforderungen an den oberen Abschluss der Brandwandersatzwand kenne ich, ist ja geometrisch immer noch ein Dreieck, auch mit Überdachführung, auch über die Anforderungen an die tragenden und aussteifenden Bauteile in der betreffenden GK weiß ich Bescheid.
Mir geht es mehr um die Kombination von Brandschutz+ Statik, also um mehr als eine reine Definition der Anforderungen aus brandschutztechnischer Sicht...
Wenn es in der angrenzenden NE brennt und das Dach Fo hat (=Dachraum), ist die Brandwand ja nicht mehr ausgesteift/gehalten, kann unter Annahme einer Windlasteinwirkung als "theoretisch" einstürzen, darauf will ich hinaus. Wenn die Dachtafel diese Wand aussteift, hat sie dieselben brandschutztechnischen Anforderungen, richtig?
Danke und Grüße
