20.05.2026, 10:03 AM
Hallo Petta,
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Landesbauordnung als übergeordnete Vorschrift zu erfüllen.
Die Verordnungen für Sonderbauten können sowohl zusätzliche (objektspezifische) Anforderungen als auch zulässige Erleichterungen gegenüber der LBO enthalten.
U. D.
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Landesbauordnung als übergeordnete Vorschrift zu erfüllen.
Die Verordnungen für Sonderbauten können sowohl zusätzliche (objektspezifische) Anforderungen als auch zulässige Erleichterungen gegenüber der LBO enthalten.
U. D.

