Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
#2
Hallo,

die Bruttogrundfläche macht m. E. keinen Sinn, da sie ja auch die Umfassungsbauteile beinhaltet. Mit den Begriffen der DIN 277 kommt man nur bedingt weit, da ja je nach Betriebsart nicht alle Flächen erfasst werden. Ich würde mich an der Nutzfläche, der Technischen Funktionsfläche und der Verkehrsfläche orientieren. Gerade bei den Verkehrsflächen sehe ich durchaus Gestaltungspielraum.
Die Flächenregelung entbindet nicht von einer Einzelfallbetrachtung; so können je nach Flächenaufteilung auch mehr oder weniger LE zum Tragen kommen.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von ch_lammer - 14.09.2015, 03:51 PM

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