13.11.2015, 04:36 PM
Guten Tag,
zunächst einmal gilt §35.
M. E. ist jedoch - wie bei Außenwänden notwendiger Treppenräume – eine raumabschließende öffnungslose Ausführung nicht erforderlich, wenn sie durch anschließenden Gebäudeteile im Brandfall nicht gefährdet werden kann.
Gruß
C. Lammer
zunächst einmal gilt §35.
M. E. ist jedoch - wie bei Außenwänden notwendiger Treppenräume – eine raumabschließende öffnungslose Ausführung nicht erforderlich, wenn sie durch anschließenden Gebäudeteile im Brandfall nicht gefährdet werden kann.
Gruß
C. Lammer

