14.01.2016, 09:51 AM
Hallo zusammen
§ 35 : Gänge vor Außenwänden haben in ihren Teilen den Anforderungen an tragende und aussteifende Wände (§ 27 LBauO) ………. Zu erfüllen.
§ 27 Abs. 1: Tragende und aussteifende Wände und ihre Unterstützungen sind bei Gebäuden der
1. Gebäudeklasse 4 feuerbeständig ……… herzustellen
Gruß Lei-Mai
§ 35 : Gänge vor Außenwänden haben in ihren Teilen den Anforderungen an tragende und aussteifende Wände (§ 27 LBauO) ………. Zu erfüllen.
§ 27 Abs. 1: Tragende und aussteifende Wände und ihre Unterstützungen sind bei Gebäuden der
1. Gebäudeklasse 4 feuerbeständig ……… herzustellen
Gruß Lei-Mai

