01.02.2016, 11:33 AM
Lei-Mai;n227 schrieb:Hallo zusammen
§ 35 : Gänge vor Außenwänden haben in ihren Teilen den Anforderungen an tragende und aussteifende Wände (§ 27 LBauO) ………. Zu erfüllen.
§ 27 Abs. 1: Tragende und aussteifende Wände und ihre Unterstützungen sind bei Gebäuden der
1. Gebäudeklasse 4 feuerbeständig ……… herzustellen
Gruß Lei-Mai
Die Paragraphen sind mir bekannt, eine Antwort auf meine Frage kann ich dem Beitrag aber nicht entnehmen.
Die Außenwand muss ja nicht zwingend tragend sein und ist sie in dem Falle auch nicht.
Abschließend kann man also festhalten, dass ein solcher Fall als Einzelfall abhängig von der Gefahrenlage beurteilt werden muss.

