10.02.2016, 03:54 PM
Bestandsgeb. Gebäudeklasse 5: Im nicht notwendigen Flur des KG will ein Mobilfunkanbieter einen Zähler installieren. Der Flur ist vom Treppenraum mit einer Tür ohne Brandschutzanforderungen(einfache Holztür) abgetrennt. M.E. ist der Kellerflur, da ohne Raumabschluss jetzt dem Treppenraum zuzuschlagen. Damit müsste der Zählerplatz gemäß LAR mindestens fh verwahrt werden. Liege ich damit richtig, oder gilt hier Bestandsschutz???

