11.02.2016, 04:57 PM
Guten Tag,
wenn das Gebäude tatsächlich GK 5 sein sollte, ist es kaum älter als 10 Jahre. Damit bestünde formal ein Mangel, da das Kellergeschoß zum Treppenraum abgetrennt sein müßte (T30-RS). Ob in der Genehmigung etwas anderes steht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Für etwas, was es noch nicht gibt (Zählerplatz ), kann es auch keinen Bestandsschutz geben.
Gruß
C. Lammer
P. S. Da Baurecht Ländersache ist, wäre es hilfeich, wenn Sie immer auch das betreffende Bundeslandc mit angeben würden. Danke.
wenn das Gebäude tatsächlich GK 5 sein sollte, ist es kaum älter als 10 Jahre. Damit bestünde formal ein Mangel, da das Kellergeschoß zum Treppenraum abgetrennt sein müßte (T30-RS). Ob in der Genehmigung etwas anderes steht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Für etwas, was es noch nicht gibt (Zählerplatz ), kann es auch keinen Bestandsschutz geben.
Gruß
C. Lammer
P. S. Da Baurecht Ländersache ist, wäre es hilfeich, wenn Sie immer auch das betreffende Bundeslandc mit angeben würden. Danke.

