Kabelquerung notwendiger Flur unter schwierigen baulichen Voraussetzungen
#2
Guten Tag,

Ihr Problem ist vielschichtig und aus der Ferne nur bedingt zu beantworten.
Sie schreiben, dass das Gebäude in die GK 5 fällt; d. h. dass in den letzten Jahren eine neue Baugenehmigung für das Gebäude oder Teile davon erteilt wurde. Damit wäre der Bestandsschutz hinfällig. Inwieweit dort auf die Problematik der Leitungsanlagen in den Fluren eingegangen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
Gilt noch die Baugenehmigung von 1980 stellt sich die Frage, ob das Gebäude noch dem genehmigten Stand entspricht.

Für das eigentliche Problem hier mal zwei Denkanstöße.
Beim Verbot der Leitungsverlegung in den Fluren geht es vor allem um den sogenannten Zündschnureffekt; insbesondere in Längsrichtung. Einzelne, den Flur querende Kabel könnte man ggf. als geringfügige Abweichung ansehen. Ob das allerdings aufgrund der Bestandssituation haltbar ist, ist diskussionswürdig. Hier sollten Sie einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Dieser kann dann auch Ihre Vorschläge im Kontext beurteilen.
Ein anderer Ansatz wäre, Bereiche in Nutzungseinheiten (ohne notwendige Flure) umzuwandeln. Ob dies, auch vor dem von Ihnen geschilderten wirtschaftlichen Hintergrund sinnvoll ist, lässt sich aus der Ferne nicht einschätzen. Hier sollten Sie einen Sachverständigen für den Brandschutz hinzuziehen.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von ch_lammer - 02.03.2016, 08:05 AM

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