Lagerhalle, Nachweis nach Abschnitt 7 IndBauRL
#2
Hallo Ronny,

der Umrechnungsfaktor ist mit den gegebenen Bauteilen, also mit den gedämmten Paneelen c = 0,25 anzusetzen.
Die Berechnung dient ja erstmal dazu, die Branddauer tä zu ermitteln, in die auch der Faktor c einfließt.

Hier darf nicht davon ausgegangen werden, dass bereits bei der Brandentstehung die Außenwände versagen und die Wärme abgeführt werden kann.

Beispiel:
Der Brand entsteht in der Mitte der Halle. Durch die eingebauten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wird genügend Energie angeführt, damit sich kein Vollbrand entwickelt. Die Außenwände werden somit gar nicht beanschlagt und führen die Wärme eher schlecht ab.

Der Faktor c ist also immer mit der tatsächlichen Dämmeigenschaft anzunehmen.

Mfg
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[Kein Betreff] - von TauLsen - 02.03.2016, 12:03 PM

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