20.04.2016, 03:10 PM
Guten Tag,
so ganz verstehe ich Ihre Frage bzw. deren Hintergrund nicht. Üblicherweise ist eine Baugenehmigung nicht zeitlich begrenzt - und muss daher auch nicht "verlängert" werden.
Grundsätzliche Antwort auf Ihre Frage:
Es ist die in dem betreffenden Bundesland akutell geltende IndBauRL anzuwenden.
D. h. aber nicht, dass Sie jetzt auch die neue IndBauRL 1:1 umsetzen müssen; es sind dann aber die Abweichungen entsprechend zu formulieren und zu begründen (bzw. kompensieren).
Gruß
C. Lammer
so ganz verstehe ich Ihre Frage bzw. deren Hintergrund nicht. Üblicherweise ist eine Baugenehmigung nicht zeitlich begrenzt - und muss daher auch nicht "verlängert" werden.
Grundsätzliche Antwort auf Ihre Frage:
Es ist die in dem betreffenden Bundesland akutell geltende IndBauRL anzuwenden.
D. h. aber nicht, dass Sie jetzt auch die neue IndBauRL 1:1 umsetzen müssen; es sind dann aber die Abweichungen entsprechend zu formulieren und zu begründen (bzw. kompensieren).
Gruß
C. Lammer

