Ausführung nach alter MIndbauRL?
#2
Guten Tag,

so ganz verstehe ich Ihre Frage bzw. deren Hintergrund nicht. Üblicherweise ist eine Baugenehmigung nicht zeitlich begrenzt - und muss daher auch nicht "verlängert" werden.

Grundsätzliche Antwort auf Ihre Frage:
Es ist die in dem betreffenden Bundesland akutell geltende IndBauRL anzuwenden.
D. h. aber nicht, dass Sie jetzt auch die neue IndBauRL 1:1 umsetzen müssen; es sind dann aber die Abweichungen entsprechend zu formulieren und zu begründen (bzw. kompensieren).

Gruß
C. Lammer
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 20.04.2016, 03:10 PM
[Kein Betreff] - von kleiner Planer - 20.04.2016, 03:37 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 27.04.2016, 03:01 PM

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