Ausführung nach alter MIndbauRL?
#4
Da Sie keine Bundesland angegeben haben und ich nicht alle Länder-Regelungen kenne, kann ich nur grundsätzlich antworten.
Es gilt die Rechtsverordnung, auf der die Baugenehmigung erteilt wurde.

Gruß
C. Lammer
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 20.04.2016, 03:10 PM
[Kein Betreff] - von kleiner Planer - 20.04.2016, 03:37 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 27.04.2016, 03:01 PM

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