27.04.2016, 03:01 PM
Da Sie keine Bundesland angegeben haben und ich nicht alle Länder-Regelungen kenne, kann ich nur grundsätzlich antworten.
Es gilt die Rechtsverordnung, auf der die Baugenehmigung erteilt wurde.
Gruß
C. Lammer
Es gilt die Rechtsverordnung, auf der die Baugenehmigung erteilt wurde.
Gruß
C. Lammer

