21.06.2016, 05:20 PM
Hallo gilamonster2000,
die Muster-Verkaufsstättenverordnung schreibt in § 15 (3) ebenfalls die Anforderung, dass Türen in Rettungswegen während der Betriebszeiten leicht in voller Breite zu öffnen sein müssen. Daraus kann sich ebenfalls die Anforderung an eine Panikschließung ergeben.
Der Verlauf der Rettungswege ist in der Regel im Brandschutzkonzept beschrieben. Führt ein Rettungsweg, z.B. der zweite Rettungsweg in einer 400 m² Nutzungseinheit über das Fenster eines abgeschlossenen Raums in dieser Einheit wird in der Regel gefordert, dass dieser Raum leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein muss. Dieses kann durch einen Blindzylinder, sodass die Tür überhaupt nicht mehr geschlossen werden kann oder durch die von Ihnen beschriebene Panikschließung erreicht werden. Für die Abschlusstüren der Nutzungseinheiten (z.B. Büros) besitzen die Nutzer (Mitarbeiter) ja in der Regel einen Schlüssel oder die Türen sind während der Betriebszeiten offen, sodass hier keine Probleme bestehen.
Da in dem von Ihnen beschriebenen Fall auch "betriebsfremde" Personen sich in den Räumen aufhalten, könnte eine Panikschließung oder eine elektronische Sicherung der Türen sinnvoll sein. Ein Blick in das Brandschutzkonzept kann wahrscheinlich helfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit ein Stück weiterhelfen.
die Muster-Verkaufsstättenverordnung schreibt in § 15 (3) ebenfalls die Anforderung, dass Türen in Rettungswegen während der Betriebszeiten leicht in voller Breite zu öffnen sein müssen. Daraus kann sich ebenfalls die Anforderung an eine Panikschließung ergeben.
Der Verlauf der Rettungswege ist in der Regel im Brandschutzkonzept beschrieben. Führt ein Rettungsweg, z.B. der zweite Rettungsweg in einer 400 m² Nutzungseinheit über das Fenster eines abgeschlossenen Raums in dieser Einheit wird in der Regel gefordert, dass dieser Raum leicht und ohne Hilfsmittel zu öffnen sein muss. Dieses kann durch einen Blindzylinder, sodass die Tür überhaupt nicht mehr geschlossen werden kann oder durch die von Ihnen beschriebene Panikschließung erreicht werden. Für die Abschlusstüren der Nutzungseinheiten (z.B. Büros) besitzen die Nutzer (Mitarbeiter) ja in der Regel einen Schlüssel oder die Türen sind während der Betriebszeiten offen, sodass hier keine Probleme bestehen.
Da in dem von Ihnen beschriebenen Fall auch "betriebsfremde" Personen sich in den Räumen aufhalten, könnte eine Panikschließung oder eine elektronische Sicherung der Türen sinnvoll sein. Ein Blick in das Brandschutzkonzept kann wahrscheinlich helfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit ein Stück weiterhelfen.

