22.07.2016, 03:05 PM
Guten Tag,
Ihre Frage ist nicht leicht zu beantworten, weil an sich beide Aussagen nicht falsch sind.
Allerdings tendiere ich mehr zur Auffassung der Bauaufsicht, da es sich, analog zur Beherbergungsstätte, um einen funktionalen Betrieb handelt, bei dem die einzelnen "Nutzungseinheiten" nicht eigenständig nutzbar sind. Dies unterscheidet m. E. Ihren Fall von einem Bürogebäude.
Vielleicht bringt Sie ein anderer Ansatz weiter; Sie stufen das Gebäude in GK 5 ein, reduzieren aber über Abweichungen das Niveau auf GK 4, weil Ihre "Nutzungseinheiten" brandschutztechnisch so ausgebildet sind. Ob allerdings bei der vorgesehenen Nutzung eine Reduzierung fachtechnisch sinnvoll ist, will ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Gruß
C. Lammer
P.S. In einigen Ländern ist EINE Schule auch EINE Nutzungseinheit.
Ihre Frage ist nicht leicht zu beantworten, weil an sich beide Aussagen nicht falsch sind.
Allerdings tendiere ich mehr zur Auffassung der Bauaufsicht, da es sich, analog zur Beherbergungsstätte, um einen funktionalen Betrieb handelt, bei dem die einzelnen "Nutzungseinheiten" nicht eigenständig nutzbar sind. Dies unterscheidet m. E. Ihren Fall von einem Bürogebäude.
Vielleicht bringt Sie ein anderer Ansatz weiter; Sie stufen das Gebäude in GK 5 ein, reduzieren aber über Abweichungen das Niveau auf GK 4, weil Ihre "Nutzungseinheiten" brandschutztechnisch so ausgebildet sind. Ob allerdings bei der vorgesehenen Nutzung eine Reduzierung fachtechnisch sinnvoll ist, will ich aus der Ferne nicht beurteilen.
Gruß
C. Lammer
P.S. In einigen Ländern ist EINE Schule auch EINE Nutzungseinheit.

