Einordnung Gebäudeklasse
#3
Guten Morgen,

ich würde hier der Argumentation der BOB folgen. Eine Abweichung von einer Gebäudeklasse ist schlichtweg nicht möglich. Eine Nutzungseinheit ist immer eine eigenständig nutzbare Einheit. d.h. nicht jeder im Gebäude hat Zutritt (z.B. Schlüssel zum Betreten erforderlich). Bei einem Pflegeheim trifft Ihre Argumentation in meinen Augen nur zu, wenn mehrere Betreiber ein Gebäude nutzen und das Personal eines Betreibers nur zu einer Nutzungseinheit Zutritt hat.

Das von Herr Lammer vogeschlagene Vorgehen ist in diesem Fall sinnvoll --> Abweichung von Art..., Kompensation... und das eben für alle Bereiche wo es erforderlich ist und sinnvoll begründet werden kann.

Im Übrigen ist die Festlegung der Gebäudeklasse nicht Aufgabe des Brandschutzfachplaners sondern des Entwurfsverfassers (zumindest bei uns in Bayern).

Freundliche Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
Einordnung Gebäudeklasse - von hambrock - 20.07.2016, 09:55 AM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 22.07.2016, 03:05 PM
[Kein Betreff] - von IBW - 28.07.2016, 06:56 AM
[Kein Betreff] - von o.matthiesen - 14.09.2016, 01:47 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 23.09.2016, 02:50 PM

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