Einordnung Gebäudeklasse
#4
[SIZE=14px]Hallo,

die oberste Bauafsicht von Berlin hat hierzu in den "Entscheidungshilfen der Berliner Bauafsicht" folgendes formuliert:[/SIZE]

[SIZE=12px]"Die Gebäudeklasse 4 umfasst Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils[/SIZE] [SIZE=12px]nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche. Dies bedeutet, dass bei einer Fußbodenoberkante unterhalb[/SIZE]
[SIZE=12px]von 13,00 m ein Nutzer mehrere Nutzeinheiten auf jeweils 400 m² begrenzen kann. Entscheidend für den[/SIZE]
[SIZE=12px]Brandschutz ist die Betrachtung der Größe der jeweiligen Nutzungseinheiten und nicht die Anzahl der[/SIZE]
[SIZE=12px]Nutzeinheiten, die ein Nutzer selber nutzt."[/SIZE]

[SIZE=14px]Dementsprechend ist das Gebäude ausschließlich anhand der Höhe und der brandschutztechnischen Unterteilung in eine Gebäudeklasse einzuordnen. Ich persönlich halte diesen Ansatz auch für richtig.

Hypothetischer Fall:
Ein Bürogebäude <13m mit Nutzungseinheiten <400m² und mehreren Mietern = Gebäudeklasse 4.
Die Mieter ziehen aus und das Gebäude wird nun durch einen einzigen Mieter genutzt = Gebäudeklasse 5, obwohl weder baulich Änderungen noch Nutzungsänderungen vorliegen? Finde ich sehr abwegig.

Zwar ist eine Büronutzung nicht unmittelabar mit einem Pfelgeheim vergleichbar, jedoch müsste das Prinzip der Einordnung in dei Gebäudeklassen Nutzungsartunabhängig erfolgen.

Freundliche Grüße[/SIZE]

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Einordnung Gebäudeklasse - von hambrock - 20.07.2016, 09:55 AM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 22.07.2016, 03:05 PM
[Kein Betreff] - von IBW - 28.07.2016, 06:56 AM
[Kein Betreff] - von o.matthiesen - 14.09.2016, 01:47 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 23.09.2016, 02:50 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste