03.11.2016, 08:52 AM
DIe Aussage, dass in es "Fakt ist, dass es Rauch und Wärmeabzugsanlagen in Treppenhäuser gibt" ist falsch. In Treppenräumen wird eine Rauchableitung gefordert; diese hat nichts mit RWA, NRA etc. zu tun. Diese Einrichtung zur Rauchableitung unterliegt keinen Normen, braucht keine Zulassung oder Notstromversorgung.
Zum Thema "Öffnen" führt die AREGBAU aus:
"Wie bisher ist nach Satz 3 für alle innenliegenden und für Treppenräume in Gebäuden mit mehr als 13 m Höhe (s. oben) eine Öffnung
zur Rauchableitung an der obersten Stelle erforderlich, deren Abschluss vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus (manuell) geöffnet werden kann. Der Begriff „Rauchabzug" wird ersetzt durch „Öffnung zur Rauchableitung“ um klarzustellen, dass keine Rauchabzugsanlage und auch keine automatische Einschaltung verlangt werden; das Öffnen erfolgt in der Regel durch die Feuerwehr, die auch die erforderliche Zuluftzufuhr (i. d. R. durch offene Haustür) herstellt."
Gruß
C. Lammer
Zum Thema "Öffnen" führt die AREGBAU aus:
"Wie bisher ist nach Satz 3 für alle innenliegenden und für Treppenräume in Gebäuden mit mehr als 13 m Höhe (s. oben) eine Öffnung
zur Rauchableitung an der obersten Stelle erforderlich, deren Abschluss vom Erdgeschoss sowie vom obersten Treppenabsatz aus (manuell) geöffnet werden kann. Der Begriff „Rauchabzug" wird ersetzt durch „Öffnung zur Rauchableitung“ um klarzustellen, dass keine Rauchabzugsanlage und auch keine automatische Einschaltung verlangt werden; das Öffnen erfolgt in der Regel durch die Feuerwehr, die auch die erforderliche Zuluftzufuhr (i. d. R. durch offene Haustür) herstellt."
Gruß
C. Lammer

