01.03.2017, 04:59 PM
Hallo Herr Gesellchen, entscheidend ist, ob die Schutzziele der LBO erfüllt werden. Dabei ist es zweitrangig, ob ich 150 Personen oder 300 Personen zu retten habe bzw. müssen sich diese Personen selbst retten können. Wenn die Selbstrettung in angemessener Zeit erfolgen kann, ist der Feuerwiderstand der Bauteile ggf. zu vernachlässigen. Die Fluchtwege müssen ausreichend dimensioniert und nutzbar sein und in der Regel werden zwei bauliche Rettungswege benötigt, unabhängig, ob das Gebäude nach LBO oder VStättVO genehmigt wurde. Jürgen Koberstein

