Diskussion zu Artikel "Mehr als 200 Personen ohne VStättV?"
#3
hallo zusammen...
ich habe inzwischen auch veranstaltungen in der beschriebenen vorhgehensweise genehmigt bekommen.
allerdings gibt es mittlerweile auch baubehörden, die jeden raum, der evtl. mehr als 200 personen aufnehmen könnte (das wäre räume über 100 qm, wenn man dort eine "stehplatzveranstaltung" annimmt), als versammlungsstätte beurteilt haben möchten...
nach dem motto: "morgen kommen die Möbel raus und der Bauherr veranstaltet dort eine Party, eröffnungsfeier, werbeveranstaltung o.ä."
dies ist den Damen und herren dann oft nur schwer zu vermitteln, dass es sich dann um eine sondernutzung bzw. nutzungsänderung handeln würde!
grüsse aus franken
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[Kein Betreff] - von Koberstein - 01.03.2017, 04:59 PM
[Kein Betreff] - von 3franken - 01.03.2017, 08:10 PM
[Kein Betreff] - von 3franken - 01.03.2017, 08:11 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 03.03.2017, 09:00 AM

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