03.03.2017, 09:00 AM
@3franken
Möchten tue ich auch viel ...
Aber auch eine Bauaufsichtsbehörde muss sich an Gesetze halten. Und beurteilt werden kann und darf nur das, was beantragt wurde.
Wenn ich also keine Versammlungsstätte beantrage, kann sie auch nicht geprüft werden.
Eine widerrechtliche Nutzung, also eine illegale Handlung, kann und ist nicht Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens!
Gruß
C. Lammer
Möchten tue ich auch viel ...
Aber auch eine Bauaufsichtsbehörde muss sich an Gesetze halten. Und beurteilt werden kann und darf nur das, was beantragt wurde.
Wenn ich also keine Versammlungsstätte beantrage, kann sie auch nicht geprüft werden.
Eine widerrechtliche Nutzung, also eine illegale Handlung, kann und ist nicht Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens!
Gruß
C. Lammer

