Diskussion zu Artikel "Mehr als 200 Personen ohne VStättV?"
#5
@3franken
Möchten tue ich auch viel ...
Aber auch eine Bauaufsichtsbehörde muss sich an Gesetze halten. Und beurteilt werden kann und darf nur das, was beantragt wurde.
Wenn ich also keine Versammlungsstätte beantrage, kann sie auch nicht geprüft werden.
Eine widerrechtliche Nutzung, also eine illegale Handlung, kann und ist nicht Gegenstand eines Baugenehmigungsverfahrens!

Gruß
C. Lammer
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Koberstein - 01.03.2017, 04:59 PM
[Kein Betreff] - von 3franken - 01.03.2017, 08:10 PM
[Kein Betreff] - von 3franken - 01.03.2017, 08:11 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 03.03.2017, 09:00 AM

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