Abweichung nach § 73 BauO NRW von § 29 bei Neubau
#4
Vorbehaltlich des Prüfnachweis hinsichtlich der Eurocodes.

So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, besteht gar kein Abweichungstatbestand. Der Feuerwiderstand bezieht sich im §29 BauO NRW auf die Standsicherheit; und so sollte auch die Bemessung der Eurocodes sein.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von clammer - 04.08.2017, 07:29 AM
[Kein Betreff] - von skolbe - 09.08.2017, 12:27 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 09.08.2017, 03:51 PM
[Kein Betreff] - von skolbe - 12.08.2017, 03:53 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 14.08.2017, 04:01 PM

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