Feuerlöscheranzahl
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Hallo,
für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 gibt es keine generelle Vorschrift zur Vorhaltung von Löschmitteln. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten greifen hier nicht und die Feuerungsverordnung im kleinen Einfamilienhaus wohl auch nicht. Feuerlöscher werden in Brandschutzkonzepten gefordert, aber bei Einfamilienhäusern ein BSK?
Eine Feuerlöscher Pflicht im Privathaushalt besteht nicht. Für den eigenen Personen- und Sachschutz ist jeder selbst verantwortlich. Ein 12 kg Pulver- oder Schaumlöscher ist schon sinnvoll, um einen Entstehungsbrand zuverlässig zu bekämpfen. Die Alarmierung sollte frühzeitig erfolgen; Rauchwarnmelderpflicht. Ob man andere Varianten noch parat hat (Wasser, Schlauch ...) muss jeder selbst wissen. Die Telefonnummer der Feuerwehr 112 sollte greifbar sein und nach seinen Versicherungsunterlagen für Brandschäden (Gebäude und Hausrat) sollte man auch mal wieder sehen.
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Nachrichten in diesem Thema
Feuerlöscheranzahl - von Hory - 02.10.2017, 09:04 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 05.10.2017, 04:25 PM
[Kein Betreff] - von Hory - 07.10.2017, 10:32 PM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 24.10.2017, 07:37 AM
[Kein Betreff] - von AEBaresel - 24.10.2017, 07:41 AM

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