08.11.2017, 02:54 PM
Hallo Herr Fleischauer, In der FAQ zum Moratorium der BauO NRW fidet sich folgende ergänzende Stellungnahme: Ladestationen für Elektro-Autos sind weder genehmigungspflichtig noch führen sie zu einer Nutzungsänderung einer Garage. Durch das Aufschieben ändert sich nichts an der gültigen Rechtslage. Weiter heißt es: "Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind Teile von Leitungsanlagen und Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung der Garage. Sie sind anders als Zapfsäulen für Kraftstoffe keinen anderen oder weitergehenden Anforderungen öffentlich-rechtlicher Art unterworfen (Letztere sind nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 der Betriebssicherheitsverordnung erlaubnispflichtig). Innerhalb von Nutzungseinheiten wie Garagen sind – anders als in Rettungswegen – Leitungsanlagen grundsätzlich zulässig. Da Ladestationen für Elektrofahrzeuge wie Steckdosen oder elektrische Verteiler zu beurteilen sind, ist die Installation einer Ladestation in einer Garage ebenso wenig verboten wie die Installation einer Steckdose. Es ist bekannt, dass die Feuerwehren Ladestationen in Garagen kritisch sehen, da Brände in Zusammenhang mit lithiumbasierten Akkus von den Feuerwehren nur schwer zu löschen sind. Allerdings gehen von dem Ladevorgang an sich keine Gefahren aus. Gefahren können entstehen, wenn die Batterie einen Defekt hat oder die Batterie überladen wird. Eine potentielle Gefahr liegt damit bei den Elektrofahrzeugen selbst und nicht bei den Ladestationen. Die Sonderbauverordnung enthält jedoch kein Verbot zum Abstellen von Elektrofahrzeugen in Garagen." Nachzulesen und Link zum Dokument hier: https://www.feuertrutz.de/bauordnung-nrw...150/56254/ Viele Grüße aus NRW André Gesellchen, FeuerTRUTZ Redaktion

